Garantiebestimmungen der Unicorn Automotive sp. z o.o.

Bei allen Gewährleistungs- und Garantieangelegenheiten ist die Unicorn Automotive sp. z o.o. unverzüglich zu informieren. Die Ausführung von Gewährleistungs- und Garantiearbeiten durch Fremdfirmen bedarf grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Serviceabteilung der Unicorn Automotive sp. z o.o..

Garantiedauer

Die Unicorn Automotive sp. z o.o. gewährt ihren Kunden für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Übernahmedatum eine Garantie für Fahrzeugaufbauten hinsichtlich aller Fehler in Werkstoff und Werkarbeit.

Die Garantiedauer für ausgetauschte Teile, die unter Garantie- oder Gewährleistungsanspruch ausgewechselt wurden, endet mit dem Tag, an dem die Garantiezeit für den jeweiligen Liefergegenstand abgelaufen ist.

Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Kaufgegenstandes entstandene Schäden sind ausgeschlossen.

Erlöschen der Garantie

Ausgeschlossen sind Schäden durch:

  • Unsachgemäßen Einbau und Anschluss
  • Unsachgemäße Inbetriebnahme und Bedienung
  • Äußere Einflüsse, wie Feuer, Wasser, Hagel, anormale Umweltbedingungen
  • Mechanische Beschädigungen durch Unfall, Fall, Stoß
  • Fahrlässige oder mutwillige Zerstörung
  • Normale Abnutzung
  • Nichteinhalten der durch die Unicorn Automotive sp. z o.o. vorgeschriebenen Wartungsintervalle
  • Reparatur / Instandsetzung / Wartung durch nicht qualifizierte Personen
  • Verwendung von Teilen fremder Herkunft, sowie Mängel am Aufbau, die durch diese verursacht worden sind. Zubehör, welches nicht werkseitig eingebaut und/oder geliefert wurde
  • Keine Garantieansprüche bestehen für versteckte Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs nicht erkennbar waren und erst später auftreten.

Kein Garantieanspruch besteht bei Verbrauchsmitteln, z.B. Sicherungen, Batterien, Leuchtmittel usw.

Die Überschreitung etwaiger Wartungsintervalle führt zum Erlöschen des Garantieanspruchs der jeweiligen Komponente.

Garantieleistungen

Für die Dauer der Garantie beseitigen wir alle Mängel am Produkt, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich gegen mangelfreie Ware zu ersetzen oder nachzubessern.

In jedem Falle kann der Hersteller entscheiden, ob eine Reparatur am Sitz des Herstellers oder an einem anderen Ort durch einen autorisierten Partner des Herstellers ausgeführt werden soll. Hierbei sind sowohl fachliche Aspekte als auch die Kosten zu berücksichtigen.

Durch die vorliegende Garantie werden die gesetzlichen Rechte, insbesondere Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeuges und mögliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen die Unicorn Automotive sp. z o.o. als Hersteller, nicht beschränkt.