GARANTIEBEDINGUNGEN
Unicorn Automotive Sp. z o.o.
- 1 Allgemeine Bestimmungen
- Diese Garantiebedingungen regeln Umfang und Voraussetzungen der von der Unicorn Automotive Sp. z o.o. gewährten Garantie für Kofferaufbauten, Sonderfahrzeugaufbauten sowie sonstige von Unicorn Automotive Sp. z o.o. hergestellte Produkte.
- Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und gilt ausschließlich nach Maßgabe dieser Garantiebedingungen.
- Die Garantie gilt innerhalb der Republik Polen sowie der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, vorbehaltlich des in §7 festgelegten Reparaturortes.
- Bei Verträgen zwischen Unternehmern wird die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung) gemäß Art. 558 §1 des polnischen Zivilgesetzbuches im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
- Unicorn Automotive Sp. z o.o. gewährt auf den Kofferaufbau eine Garantie von 24 Monaten ab Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden.
- Die Garantie umfasst ausschließlich Material-, Fertigungs- oder Herstellungsfehler, die auf Unicorn Automotive Sp. z o.o. zurückzuführen sind.
- Der Austausch oder die Reparatur einzelner Bauteile während der Garantiezeit führt weder zu einer Verlängerung noch zu einem Neubeginn der Garantiefrist. Die Garantie endet mit Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit.
Die Garantie gilt ausschließlich für Bauteile und Komponenten, die von Unicorn Automotive Sp. z o.o. hergestellt wurden.
Der Hersteller entscheidet nach eigenem Ermessen, ob:
- das mangelhafte Bauteil repariert wird,
- das Bauteil ersetzt wird,
- eine komplette Baugruppe ersetzt wird.
Die Wahl der Art der Mängelbeseitigung liegt ausschließlich bei Unicorn Automotive Sp. z o.o.
- 4 Von der Garantie ausgeschlossene Teile
Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleißteile und Bauteile, die einem normalen betriebsbedingten Verschleiß unterliegen, insbesondere:
- Schlösser,
- Schließzylinder,
- Schlüssel,
- Scharniere mit Nachstellbedarf,
- Bowdenzüge,
- Seilzüge,
- Gestänge,
- Federn,
- Dichtungen,
- Glühlampen,
- Sicherungen,
- Batterien,
- Scheibenwischer,
- Gummiteile,
- Einstellmechanismen,
- Schmierstoffe,
- Betriebsflüssigkeiten,
- sämtliche Verbrauchsmaterialien.
Der normale Verschleiß dieser Teile stellt keinen Sachmangel dar.
Der Austausch oder die Reparatur dieser Komponenten erfolgt ausschließlich gegen Berechnung.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die verursacht wurden durch:
- unsachgemäße Nutzung,
- zweckwidrige Verwendung,
- Überladung des Fahrzeugs,
- unterlassene Wartungen oder Inspektionen,
- mangelhafte Pflege,
- unsachgemäßen Einbau zusätzlicher Ausrüstung,
- eigenmächtige Umbauten,
- Eingriffe Dritter,
- Reparaturen ohne Zustimmung des Herstellers,
- Verwendung nicht freigegebener Ersatzteile,
- Verkehrsunfälle,
- Kollisionen,
- höhere Gewalt,
- Feuer,
- Überschwemmung,
- Hagel,
- Blitzschlag,
- Vandalismus,
- chemische Einwirkungen,
- Korrosion infolge mechanischer Beschädigungen,
- normalen Verschleiß.
Von der Garantie ausgeschlossen sind außerdem sämtliche Nachstell- und Einstellarbeiten, die ausschließlich auf den normalen Betrieb des Fahrzeugs zurückzuführen sind.
Unicorn Automotive Sp. z o.o. haftet nicht für:
- entgangenen Gewinn,
- Nutzungsausfall,
- Kosten eines Ersatzfahrzeugs,
- Abschleppkosten,
- Transportkosten,
- Übernachtungskosten,
- Reisekosten,
- mittelbare Schäden,
- Folgeschäden,
- Vertragsstrafen, die dem Kunden von Dritten auferlegt werden.
- 7 Ort der Garantieleistungen
- Sämtliche Garantiearbeiten werden ausschließlich im Produktionswerk der Unicorn Automotive Sp. z o.o. durchgeführt.
- Unicorn Automotive Sp. z o.o. unterhält keinen mobilen Garantieservice.
- Der Fahrzeugeigentümer ist verpflichtet, das Fahrzeug auf eigene Kosten und eigenes Risiko zum Produktionsstandort der Unicorn Automotive Sp. z o.o. zu bringen.
- Die Abholung des Fahrzeugs nach Abschluss der Reparatur erfolgt ebenfalls auf Kosten und Risiko des Eigentümers.
- Transport-, Abschlepp- oder sonstige Überführungskosten werden vom Hersteller nicht übernommen.
- 8 Reparaturen durch Dritte
- Jegliche Garantiearbeiten außerhalb des Produktionswerks der Unicorn Automotive Sp. z o.o. bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Herstellers.
- Voraussetzung für eine Zustimmung ist die Übersendung von:
- einer Fehlerbeschreibung,
- einer Fotodokumentation,
- einem detaillierten Kostenvoranschlag.
- Werden Reparaturen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten.
- Der Hersteller übernimmt ausschließlich die zuvor schriftlich freigegebenen Kosten.
Eine Garantieanmeldung muss mindestens enthalten:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN),
- Seriennummer des Kofferaufbaus,
- Beschreibung des Mangels,
- Fotodokumentation,
- Datum der Feststellung des Mangels.
Der Hersteller ist berechtigt, weitere Informationen anzufordern, soweit diese zur Prüfung des Garantieanspruchs erforderlich sind.
- Garantiearbeiten werden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Anlieferung des Fahrzeugs im Produktionswerk durchgeführt.
- Sofern Spezialteile beschafft oder Sonderanfertigungen hergestellt werden müssen oder besonders aufwendige Arbeiten erforderlich sind, kann sich die Reparaturfrist auf bis zu 30 Arbeitstage verlängern.
- Bei Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Herstellers liegen, verlängert sich die Reparaturfrist entsprechend.
- 11 Erlöschen der Garantie
Garantieansprüche erlöschen insbesondere bei:
- Reparaturen ohne Zustimmung des Herstellers,
- eigenmächtigen konstruktiven Änderungen,
- Einbau nicht freigegebener Geräte,
- Nichtbeachtung der Herstelleranweisungen,
- Nichteinhaltung vorgeschriebener Wartungsintervalle,
- Entfernung oder Beschädigung der Typenschilder,
- Eingriffen in die elektrische Anlage des Kofferaufbaus ohne Zustimmung des Herstellers.
- Die Garantie verpflichtet Unicorn Automotive Sp. z o.o. ausschließlich zur Beseitigung von Mängeln, die unter diese Garantiebedingungen fallen.
- Aus der Garantie ergibt sich kein Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Austausch des gesamten Fahrzeugs, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes vorsehen.
- Für alle nicht geregelten Sachverhalte gilt das Recht der Republik Polen, insbesondere die Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches.
- Beim Verkauf an Verbraucher oder an Unternehmer, die nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften Verbraucherschutz genießen, gelten diese Garantiebedingungen ausschließlich im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.